Die Liebscher & Bracht-Therapie ist grundsätzlich, wie alle komplementären, resp. alternativen Therapiemethoden, eine Selbstzahlerleistung.

Beim NVS (Naturärzte Vereinigung Schweiz) und der ASCA, einer Registrierungstelle für Therapeuten, bin ich mit der Methode «245 – Schmerz- und Bewegungstherapie nach Liebscher & Bracht» anerkannt.

Diese Anerkennung alleine stellt allerdings keine Garantie dar, dass Ihre Zusatzversicherung Ihnen einen Teil der Behandlungskosten auch zurückerstatten wird.

Bitte klären Sie unbedingt mit Ihrer Krankenkasse ab, in welchem Rahmen eine Liebscher & Bracht-Therapie übernommen werden kann. Von mir erhalten Sie in jedem Fall einen krankkassenkonformen Rückforderungsbeleg.

Der Verband SVSLB setzt alles daran, dass diesen Umstand so schnell wie möglich zu ändern und diese effiziente Methode bei den Krankenkassen zu etablieren.

Bei der Unfallversicherung sind die Chancen recht hoch, dass Sie einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen. Möchten Sie infolge eines Unfalles mit der Liebscher & Bracht-Therapie beginnen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und erkundigen Sie sich betreffend einer Kostengutsprache. Auch in diesem Fall sind Sie als mein Kunde Selbstzahler und reichen im Anschluss an die Behandlung den Rückforderungsbeleg Ihrer Versicherung ein.