Corona Info
Zuletzt aktualisiert am 02.04.2022
Schutzkonzept
Per 01.04.2022 wurden die Schutzmassnahmen von Bund und Kanton aufgehoben. Ein Schutzkonzept für den Betrieb einer Praxis wird nicht mehr benötigt.
Weiterhin halten wir uns an die Vorgaben vom Bund, des Kantons Zug und der OdA KT.
Wir schützen uns weiterhin:
Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen. Kurzfristige Terminabsagen (weniger als 24 Stunden) in Folge einer bestätigten Covid-19-Erkrankung werden bis auf Weiteres nicht verrechnet. Als bestätigte Erkrankung gilt ein positiv ausgefallener Test (Antigen oder PCR) eines in der Schweiz anerkannten Testcenters, ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Zur Behandlung begrüsse ich Sie mit einem Mund-Nasen-Schutz. Es ist Ihnen freigestellt, auch eine Maske zu tragen, ganz so, wie Sie sich wohlfühlen.