Schutzkonzept

Corona-Info

Zuletzt aktualisiert am 22.05.2022.

Per 01.04.2022 wurden die Schutzmassnahmen von Bund und Kanton aufgehoben. Ein Schutzkonzept für den Betrieb einer Praxis wird nicht mehr benötigt.
Weiterhin halten wir uns an die Vorgaben vom Bund, des Kantons Zug und der OdA KT.

Ich freue mich auf Ihren Besuch!

Das Wichtigste in Kürze

Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen. Kurzfristige Terminabsagen (weniger als 24 Stunden) in Folge einer bestätigten Covid-19-Erkrankung werden bis auf Weiteres nicht verrechnet. Als bestätigte Erkrankung gilt ein positiv ausgefallener Test (Antigen oder PCR) eines in der Schweiz anerkannten Testcenters, ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Es ist Ihnen freigestellt, zur Behandlung eine Maske zu tragen oder nicht. Ganz so, wie Sie sich wohlfühlen.