Krankenkassen anerkannt
EMR und ASCA Anerkennung | Zusatzversicherung Krankenkasse
Viele Krankenversicherungen (inklusive Helsana, Visana, CSS, Concordia, EGK, Swica, ÖKK und viele mehr) übernehmen einen Teil der Behandlungskosten bei entsprechender Zusatzversicherung.
Für die Abklärungen mit Ihrer Krankenkasse fragen Sie bitte nach den Methoden «Reflexzonentherapie«, «Therapeutische Massage» oder «Massagetherapie«. Diese geniessen die grösste Akzeptanz.
Die «Schmerz- und Bewegungstherapie nach Liebscher & Bracht» wird, erfahrungsgemäss, nur von wenigen Zusatzversicherungsmodellen übernommen.
Den Rückforderungsbeleg für Ihre Krankenkasse erhalten Sie immer in der Methode, die angewendet wurde.
Die Anerkennungen bei der ASCA und beim EMR bieten Ihnen folgende Vorteile:
Ich bin beim EMR mit folgende Methoden registriert und anerkannt:
Mehr über meine Anerkennungen finden Sie im EMR-Guide.
Bei der ASCA bin ich mit diesen Methoden registriert und anerkannt:
Diese Anerkennungen bei den Registrierungsstellen EMR und ASCA stellen keine Garantie dar, dass meine Behandlungen auch durch Ihre Zusatz-Versicherung übernommen werden!
Die Übernahme der Kosten durch den Versicherer ist freiwillig. Ich empfehle Ihnen, dies vorgängig mit Ihrer Krankenkasse abzuklären. Meine ZSR-Nr. lautet C559161. Diese hilft Ihnen bei den Abklärungen mit Ihrer Krankenkasse.
Für mehr Infos zum Erfahrungsmedizinischen Register EMR klicken Sie bitte hier.
Weitere Informationen zur ACSA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) finden Sie hier.